Entscheidungen zu § 20 BAO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2000/11/28 1Ob126/00m

Begründung: Die Kläger sind Eigentümer des als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) geführten Forstbetriebs "H***** Gut *****" (im Folgenden nur Gut), die Beklagten je zu einem Viertel Gesamtrechtsnachfolgerinnen ihres am 29. Juni 1986 - ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung - verstorbenen Vaters, der Gesellschafter der GesbR war. Die Kläger und der Vater der Beklagten waren Vertragspartner der in einem Gedächtnisprotokoll schriftlich festgehaltenen und zeitlich unb... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.11.2000

RS OGH 2000/11/28 1Ob126/00m

Norm: BAO §20GrEStG §9 Z1
Rechtssatz: Es liegt im Ermessen der Abgabenbehörde (§ 20 BAO), welchen Gesamtschuldner sie zur Leistung heranzieht. Entscheidungstexte 1 Ob 126/00m Entscheidungstext OGH 28.11.2000 1 Ob 126/00m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114439 Dokumentnummer J... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.11.2000

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