Den vorgelegten Verwaltungsakten zufolge langte eine Mitteilung nach § 194 Abs. 4 BAO des Bescheides vom 26. September 2008, wonach das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart unter Punkt 1. den Einheitswert sowie den erhöhten Einheitswert einer als Mietwohngrundstück bewerteten Liegenschaft in O und unter Punkt 2. aufgrund des Grundsteuergesetzes 1955 den Grundsteuermessbetrag gegenüber der Beschwerdeführerin jeweils zum 1. Jänner 2004 festgesetzt habe, am 8. Oktober 2008 bei der mitbete... mehr lesen...