Der Mitbeteiligte ist selbständiger Versicherungsmakler und Vortragender. Bis 31. Dezember 2004 betrieb er diese Tätigkeiten in Form eines Einzelunternehmens. Er ermittelte seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988. Mit Einbringungsvertrag vom 30. Juni 2005 brachte er den Teilbetrieb des Versicherungsmaklers rückwirkend zum 31. Dezember 2004 gemäß Artikel III Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) in die I GmbH ein. Im Zuge des - für die Erstellung der Einbringungsbilanz (§ 15 UmgrStG) erfo... mehr lesen...