Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der AMA vom 24.10.2018, AZ I/1/5-AMB/11133365010, wurde über XXXX , BNr. XXXX , (im Weiteren: Beschwerdeführer oder BF) eine Zwangsstrafe in Höhe von EUR XXXX gemäß § 111 BAO verhängt. Ferner wurden die Beschwerdeführer aufgefordert, binnen 14 Tagen bisher nicht eingebrachte Beitragserklärungen einzusenden, widrigenfalls eine weitere Zwangsstrafe in Höhe von EUR 144,00 festgesetzt werde. Begründend führte die AMA aus, dass ... mehr lesen...