IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Stöbich über die Beschwerde der AA-GmbH, Z, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt BB, Y, gegen den Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 16.10.2019, Zl ***, betreffend die Festsetzung einer Zwangsstrafe, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und die Zwangsstrafe von Euro 2.500,00 auf Euro 1.500,00 herabgesetzt. 2. Die ordentliche Revision ist gemäß Art 133 A... mehr lesen...