Norm: BAO §107
Rechtssatz: Wenn der Bescheid des Finanzamtes über die Abweisung eines Fristverlängerungsantrages dem Antragsteller tatsächlich zukam, ist der Mangel des urkundlichen Zustellungsnachweises (Rüdesheim) im weiteren Verfahren unbeachtlich. Entscheidungstexte 5 Ob 189/69 Entscheidungstext OGH 24.09.1969 5 Ob 189/69 Europea... mehr lesen...