1.1. Die beschwerdeführende Partei ist eine in Vereinsform organisierte und überbetrieblich geführte arbeitsmedizinische Versorgungseinrichtung. Sie beantragte für den Ressortbereich der belangten Behörde die Ermächtigung zur Durchführung von besonderen ärztlichen Untersuchungen nach § 4 der Verordnung der Bundesregierung vom 11. Dezember 1984 über die gesundheitliche Eignung von Bediensteten für bestimmte Tätigkeiten, BGBl. Nr. 2/1985 (im folgenden: Verordnung). Der Ermächtigungsantr... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz63/04 Bundesbedienstetenschutz
Norm: ASchG 1972 §8;BSG 1977 §10 Abs1;BSG 1977 §4 Abs1;BSG EignungsV 1985 §3;BSG EignungsV 1985 §4 Abs1;
Rechtssatz: Weder nach grammatikalischer Auslegung noch vor dem Hintergrund des § 8 ASchG ergibt sich, daß § 4 Abs 1 der Verordnung der Bundesregierung vom 11.12.1984, BGBl 1985/02, gesetzwidriger Weise anordnet, daß die gem § 8 ASchG zu erteilende E... mehr lesen...