Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Über seine Bewerbung wurde er mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1987 zum Gruppenleiter im Bereich der Großbetriebsprüfungsabteilung des Finanzamtes für den 1. Bezirk bestellt. Ab 1. September 1990 wurde der Beschwerdeführer zur Großbetriebsprüfung Wien versetzt. Mit Eingabe vom 17. Jänner 1991 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 4 des Auskunftspflichtgesetzes, BGBl. Nr. 287/1987 (APG)... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/10 Auskunftspflicht20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: ABGB §6;AusG 1989 §14;AusG 1989 §2 Abs1;AusG 1989 §3;AusG 1989 §4 Abs1;AuskunftspflichtG 1987 §1 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die "interne Ausschreibung" der Funktion eines Gruppenleiters des Finanzamtes betrifft keine der im AusG taxativ aufgezä... mehr lesen...