Norm: GesAusG §6
Rechtssatz: Im Verfahren über die Höhe der Barabfindung des ausgeschlossenen Minderheitsgesellschafters sind keine individuellen, ziffernmäßig bestimmten Leistungszusprüche vorzunehmen. Ein Ausspruch über die Verzinsung der baren Zuzahlung ist im Überprüfungsverfahren nicht erforderlich. Entscheidungstexte 6 Ob 246/20z Entscheidungstext OGH 12.05.2021 6 Ob 246/20z ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist eine societá per azioni (Aktiengesellschaft italienischen Rechts) mit dem Sitz in Rom. Die Antragsteller waren Aktionäre der Bank ***** AG mit dem Sitz in Wien, die in dem beim Erstgericht geführten Firmenbuch eingetragen ist. Am 3. 5. 2007 beschloss die Hauptversammlung dieser Aktiengesellschaft nach den Bestimmungen des Gesellschafter-Ausschlussgesetzes die Übertragung der Anteile der Minderheitsaktionäre auf die Antragsgegnerin (Hauptaktionä... mehr lesen...