Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich fasst durch seine Richterin Dr. Reitter aufgrund des Antrags gemäß § 89 Abs 4 Sicherheitspolizeigesetz des M S vom 21. April 2017, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. H, Mag. N, G. x, x B., auf Entscheidung über die Richtlinienbeschwerde vom 20. Februar 2017 nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 29. Juni 2017 den BESCHLUSS I. Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. II. Der Bes... mehr lesen...