Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Gesuch vom 27.01.2012 begehrte u. a. der Beschwerdeführer beim Bezirksgericht Salzburg u. a.: * die Eröffnung einer neuen Grundbuchseinlage, Grundbuch XXXX , für die unter der Oberfläche der Grundstücke XXXX befindliche Tiefgarage, * die Ersichtlichmachung auf XXXX , dass der Keller (die Tiefgarage) nicht zum Gutsbestand dieser beiden Liegenschaften gehöre, und * bei der für die unter der Oberfläche der Grundstücke XXXX befindliche Tiefgar... mehr lesen...