Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer beantragten am 23.05.2018 bei der Datenschutzbehörde (DSB, belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) als Interessenvertreter von XXXX die Genehmigung von Verhaltensregeln gemäß Art. 40 Abs. 5 DSGVO. Nach den Ausführungen der Beschwerdeführer sollen diese Verhaltensregeln dem Zweck dienen, zur ordnungsgemäßen Anwendung der DSGVO im Bereich der XXXX in Bezug auf alle XXXX beizutragen, indem sie die Anwendung de... mehr lesen...