Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 22.04.2015 forderte die belangte Behörde die beschwerdeführende Partei auf, das von ihr bereitgestellte Kabelnetz zur Weiterverbreitung von Rundfunk gemäß § 15 Abs 1 TKG 2003 der belangten Behörde anzuzeigen. Dieser Aufforderung kam die beschwerdeführende Partei am 06.05.2015 nach. 2. Mit Schreiben vom 03.12.2015 zog die beschwerdeführende Partei die Anzeige gemäß § 15 Abs 1 TKG 2003 zurück und führte dazu im Wesentlic... mehr lesen...