Norm: TKG §7
Rechtssatz: Die auf einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Inhaber der Leitung oder Anlage und dem Eigentümer des Grundstücks beruhenden Anlagen sind keine „durch Recht gesicherte Leitung oder Anlage" im Sinne des § 7 erster Satz TKG 2003. Entscheidungstexte 3 Ob 125/05m Entscheidungstext OGH 21.12.2005 3 Ob 125/05m Veröff: SZ 2005/190 ... mehr lesen...