Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein91/01 Fernmeldewesen
Norm: KEM-V §109 Abs1;TKG 2003 §63 Abs2;TKG 2003 §64 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Gemäß § 109 Abs 1 KEM-V ist für den Umfang des mit der Zuteilung der Bereichskennzahl verbundenen Nutzungsrechts nicht die im Zeitpunkt der Rufnummernzuteilung geltende Rechtslage, sondern die KEM-V (in ihrer jeweils geltenden Fassung) maßgeblich. Von einer derartigen Anpassung ... mehr lesen...