1 Die Revisionswerberin (iF auch: A) und die Mitbeteiligten (iF auch: H (Erstmitbeteiligte) bzw. T (Zweitmitbeteiligte)) sind Inhaber von Frequenznutzungsrechten iSd § 55 TKG 2003 im Bereich 900 MHz und 1800 MHz; sie bieten unter Nutzung dieser Frequenzen Mobilfunkdienste an und stehen insoweit untereinander in Wettbewerb. 2 Am 5. Mai 2014 leitete die belangte Behörde (iF auch: TKK) ein Verfahren gemäß § 57 Abs. 1 TKG 2003 hinsichtlich sämtlicher zugeteilter Frequenznutzungs... mehr lesen...