Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG I.1. Mangels Zustandekommens einer Vereinbarung zwischen der XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführerin“) und der XXXX (im Folgenden: „mitbeteiligte Partei“) über ein Leitungsrecht an öffentlichem Gut nach § 5 Abs. 3 TKG 2003 hinsichtlich des Grundstückes XXXX beantragte die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom XXXX (Übermittlung des Antrages am XXXX ) gemäß § 6 Abs. 3 TKG 2003 bei der Telekom-Control-Kommission (im Folgenden: „belangte Behörde... mehr lesen...