Begründung: Bis zum Inkrafttreten des Poststrukturgesetz BGBl 1996/201 hat der Bund ua die Postdienste als Eigenunternehmen ("Bundesbetrieb") im Rahmen der Post- und Telegraphenverwaltung geführt. Dann wurden die Aufgaben der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft (abgekürzt: PTA) übertragen. Im Jahre 1999 erfolgte die Aufspaltung der PTA und die Gründung der Antragsgegnerin, der Österreichischen Post AG. Diese führte die mit den Trafikanten bestehenden Rechtsverhältnisse fort.... mehr lesen...