Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Vorauszuschicken ist, gegen den angefochtenen Bescheid haben alle XXXX Bescheidadressaten (das waren XXXX näher bestimmte Gesellschaften des damaligen „ XXXX Konzerns“) Rechtsmittel erhoben; zwischenzeitig wurden XXXX Beschwerdeverfahren wegen Gegenstandslosigkeit infolge Verschmelzung der jeweiligen „ XXXX Gesellschaft“ mit der XXXX eingestellt. Vorliegend wird die Beschwerde der XXXX Rechtsmittelwerberin entschieden. 2. Mit dem bekä... mehr lesen...