1 Mit Bescheid vom 22. Oktober 2014 stellte die revisionswerbende Verwaltungsbehörde fest, dass der Österreichische Rundfunk (ORF) durch die Ausstrahlung des Gewinnspiels "Das große Lotto-Zusatzzahlenspiel im Hitradio Ö3", welches gemäß dem Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 11. November 2013, 611.804/0010-BKS/2013, gegen das Verbot der Schleichwerbung gemäß § 1a Z 7 und 8 iVm § 13 Abs. 1 Satz 2 ORF-Gesetz (ORF-G) verstoßen habe, einen wirtschaftlichen Vorteil in der Hö... mehr lesen...