IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seine Richterin Mag. Buchinger über die Beschwerde des J R, vertreten durch A & A Anwaltskanzlei, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land vom 02.05.2022, GZ: BHSEBSS-2022-503105/2-GNE, betreffend Einschränkung der Lenkberechtigung nach dem Führerscheingesetz 1997 (FSG) nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: I. Der Beschwerde wird stattgegeben. D... mehr lesen...