Im Verwaltungsakt erliegt die Kopie eines Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 23. Jänner 1998, mit dem der Beschwerdeführer für schuldig befunden wurde, am 25. November 1997 um 9.10 Uhr mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw im Gemeindegebiet von R. die auf Grund des angebrachten Vorschriftszeichens "Geschwindigkeitsbeschränkung" erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 64 km/h überschritten zu haben, weshalb er gemäß § 99 Abs. 3 lit. a iVm. § 52 lit. a Z. 10a ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §7 Abs3 Z4;KFG 1967 §66 Abs2 liti;
Rechtssatz: Die Feststellung der Fahrgeschwindigkeit mit einem Tachometer ist eine solche, die mit einem technischen Hilfsmittel im Sinn des § 7 Abs. 3 Z. 4 FSG 1997 erfolgt (vgl. z.B. zur gleich lautenden Bestimmung des § 66 Abs. 2 lit. i KFG 1967 das hg. Erkenntnis vom 18. Dezember 1997, Zl. 96/11/0038). ... mehr lesen...