Begründung: Der Antragsteller war Mieter der Dachgeschoßwohnung top Nr 25 im Hause *****, vom 1. 8. 1999 bis 31. 10. 2002. Der monatlich vorgeschriebene Hauptmietzins betrug ursprünglich netto EUR 794,16, ab August 2002 EUR 844,19. Laut Mietvertrag hat die Wohnung eine Nutzfläche von 108,25 m2 und die Ausstattungskategorie A. Das Bestandobjekt ist ein gemäß § 34 Abs 1 WWFSG 1989 iVm § 10 Abs 2 lit b Sanierungsverordnung, LGBl 37/1992 idF von LGBl 43/194, gefördertes Objekt. Mit Zus... mehr lesen...
Norm: MRG §16WWFSG 1989 §34 Abs1WWFSG 1989 §36 Z1WWFSG 1989 §36 Z2WWFSG 1989 §37 Z13WWFSG 1989 §64
Rechtssatz: Durch die Novelle des WWFSG, LGBl 1992/32, und die Textierung des § 36 WWFSG ist klargestellt, dass die erstmalige Schaffung von Wohnräumen durch Adaptierung von Dachböden nicht als Sanierungsmaßnahme innerhalb von Wohnungen zu qualifizieren ist. Entscheidungstexte 5 Ob 79/07i ... mehr lesen...