Begründung: Der Berufsverband österreichischer Psychologinnen und Psychologen zeigte mit Schriftsatz vom 10. 7. 2000 Preise für Nachschulungs- und Driver Improvement Kurse gemäß § 24 FührerscheinG als unverbindliche Verbandsempfehlung iSd § 31 KartG an. Die Empfehlung soll an vier namentlich genannte, zur Durchführung dieser Kurse von der Verwaltungsbehörde ermächtigte Stellen gerichtet werden. Der Text der Empfehlung war angeschlossen. Der Berufsverband österreichischer Psychologi... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §31 Z3FSG §24 Abs3FSG §36 Abs2FSG §36 Abs3
Rechtssatz: Die zur Durchführung der Nachschulungskurse und Driver Improvement Kurse von dem zuständigen Bundesminister ermächtigten Stellen sind nicht den freien Berufen zuzuzählen. Entscheidungstexte 16 Ok 9/00 Entscheidungstext OGH 20.03.2001 16 Ok 9/00 European Case... mehr lesen...