Mit Bescheid vom 12. August 1998 bestellte der Landeshauptmann von Oberösterreich den Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 1 Z. 2 des Führerscheingesetzes - FSG und § 22 Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung - FSG-GV für den Bereich der Bezirkshauptmannschaften Eferding und Grieskirchen für die Dauer von fünf Jahren als sachverständigen Arzt zur Begutachtung der gesundheitlichen Eignung von Bewerbern um eine Lenkberechtigung. Nach wiederholten Berichten der Bezirkshauptmannsc... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §8 Abs1;FSG 1997 §8 Abs2;FSG-GV 1997 §14 Abs4;FSG-GV 1997 §17 Abs3 Z1;FSG-GV 1997 §22 Abs4;FSG-GV 1997 §22 Abs5;
Rechtssatz: Abgesehen von der wiederholten Unterlassung der Zuweisung zum Amtsarzt fallen dem zum sachverständigen Arzt bestellten Beschwerdeführer auch wiederholte Verstöße gegen § 17 Abs. 3 Z. 1 FSG-GV 1997 zur Last, weil er in diesen Fällen nicht die nac... mehr lesen...