Rechtssatz: Beweiswürdigung gegen den Meldungsleger unter Bedachtnahme auf Weg-Zeit-Abläufe. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Nachstehendes zur Last gelegt: ?Tatzeit: 07.11.2004 um 01.25 Uhr Tatort: Gemeinde Langkampfen, Inntal-Autobahn A 12, km 9,500, Fahrtrichtung Osten Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY Zum angeführten Zeitpunkt wurde festgestellt, dass Sie mehr als einen in einem EWR-Staat ausgestellten Führerschein besitzen und diesen nicht an Ihre Wohnsitzbehörde abgeliefert haben, obwohl eine Person, die im Besitz mehrerer in einem EWR-Staat... mehr lesen...
Rechtssatz: Unter der Wortwendung "mehrere in einem EWR Staat ausgestellte Führerscheine" sind bereits zwei Führerscheine zu verstehen. Dies unter Hinweis auf den "zuletzt ausgestellten Führerschein". Hinweis auf Regelungsziel was jedermann klar erkennbar sein muss. mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 3 Abs.1 FSG ist das Lenken eines Kraftfahrzeuges und das Ziehen eines Anhängers, ausgenommen in den Fällen des Abs. 5, nur zulässig mit einer von der Behörde erteilten gültigen Lenkberechtigung für die Klasse oder Unterklasse (§ 2), in die das Kraftfahrzeug fällt. Da dem Berufungswerber als österreichischem Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich die von Österreich ausgestellte Lenkberechtigung rechtskräftig entzogen wurde, kann hier dahingestellt bleiben, ob die ih... mehr lesen...