Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. November 2003 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 12. April 2002 um 21.10 Uhr an einem näher genannten Ort in Wien eine Verwaltungsübertretung begangen, weil er als Führerscheinbesitzer nicht ohne unnötigen Aufschub den Führerschein bei der Behörde abgeliefert habe, obwohl dieser ungültig geworden sei, weil sich das im Führerschein befindliche Lichtbild zum größten Teil abgelöst hab... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §14 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Nach Brockhaus/Wahrig, Deutsches Wörterbuch (1981), 2. Band, S. 398, ist unter dem Begriff "Einheit" ua "ein Ganzes" zu verstehen. Nach diesem Verständnis setzt der Begriff "Einheit" voraus, dass etwas nicht aus "mehreren" Teilen bestehen darf. Von "mehreren" Teilen kann aber dann, wenn das Lichtbild im Führ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 12. August 1998 bestellte der Landeshauptmann von Oberösterreich den Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 1 Z. 2 des Führerscheingesetzes - FSG und § 22 Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung - FSG-GV für den Bereich der Bezirkshauptmannschaften Eferding und Grieskirchen für die Dauer von fünf Jahren als sachverständigen Arzt zur Begutachtung der gesundheitlichen Eignung von Bewerbern um eine Lenkberechtigung. Nach wiederholten Berichten der Bezirkshauptmannsc... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §8 Abs1;FSG 1997 §8 Abs2;FSG-GV 1997 §14 Abs4;FSG-GV 1997 §17 Abs3 Z1;FSG-GV 1997 §22 Abs4;FSG-GV 1997 §22 Abs5;
Rechtssatz: Abgesehen von der wiederholten Unterlassung der Zuweisung zum Amtsarzt fallen dem zum sachverständigen Arzt bestellten Beschwerdeführer auch wiederholte Verstöße gegen § 17 Abs. 3 Z. 1 FSG-GV 1997 zur Last, weil er in diesen Fällen nicht die nac... mehr lesen...