Norm: ABGB §521 AStadtErnG §9 Abs2StadtErnG §9 Abs3StadtErnG §31 Abs1StadtErnG §31 Abs13 Z2
Rechtssatz: Die Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 31 Abs 1 letzter Satz leg cit, ein Rechtsgeschäft sei gemäß § 9 Abs 3 nicht genehmigungspflichtig, setzt voraus, daß es sich überhaupt um ein Rechtsgeschäft im Sinne des § 9 Abs 2 leg cit handelt. Entscheidungstexte 5 Ob 2325/96i Entscheidung... mehr lesen...