Entscheidungsgründe: I. 1. Die Post- und Telegraphendirektion für Tirol und Vbg. hat im Frühjahr 1975 (anläßlich der Neuorganisation des Zustelldienstes infolge Einsatzes eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges) im Landzustellbezirk Untertilliach des Postamtes Obertilliach für die Zustellung nicht bescheinigter Postsendungen an den Beschwerdeführer gemäß §171 der Postordnung - PO, BGBl. 110/1957, einen Abgabebriefkasten im Freien aufgestellt. Der Beschwerdeführer hat die Übernahme der ... mehr lesen...
Index: 91 Post-und Fernmeldewesen91/02 Post
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktPostG §7PostG §8PostG §9PostO §172PostO §193
Rechtssatz: Postgesetz; die Regelung der Zustellung von Postsendungen ist ein Teilbereich der Beförderungsbedingungen; Zustellung in Abgabebriefkästen Postordnung; gemäß §172 erfolgter Ausschluß von der Zustellung nichtbescheinigter Postsendungen; keine Willkür Entscheidungstex... mehr lesen...