Entscheidungen zu § 43 PostG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 1972/6/7 1Ob106/72

Norm: PostG §1PostG §5PostG §43
Rechtssatz: § 43 PostG bezweckt neben dem Schutz postfremder Personen und Sachen auch den Schutz der Einrichtungen der Post, somit ihrer Organe und Beförderungseinrichtungen (Effizienz des Postbetriebes). Kein Ersatzanspruch der Republik Österreich (Postverwaltung und Telegraphenverwaltung) für die Entgeltfortzahlung an einen vom Beklagten durch mangelhafte Verpackung einer Postsendung verletzten Postbedienstete... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.06.1972

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten