Norm: EO §382aFamLAG §8
Rechtssatz: Zur ziffernmäßigen Bestimmung eines nach § 382a EO geltend gemachten Unterhaltsanspruches reicht die Bezugnahme auf den monatlichen Grundbetrag nach dem zur Zeit der Antragstellung geltenden § 8 des FamLAG aus. Entscheidungstexte 7 Ob 508/96 Entscheidungstext OGH 10.01.1996 7 Ob 508/96 European ... mehr lesen...