Begründung: Der am 4. 3. 2005 geborene Minderjährige ist das Kind von C***** und von D*****. Der Minderjährige und seine Eltern sind Staatsangehörige von Kamerun. Der Minderjährige lebt mit seiner Mutter in Oberösterreich. Ein Antrag des Minderjährigen und seiner Mutter auf Gewährung von Asyl wurde abgewiesen. Weiters wurde gemäß § 8 AsylG 2005 festgestellt, dass eine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung in den Herkunftsstaat nicht zulässig ist. Dem Minderjährigen und se... mehr lesen...