IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Mag. Gerald Schaber über die Beschwerde des Herrn AA, vertreten durch die BB Rechtsanwälte OG, Adresse 1, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 29.05.2017, Zl ****, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) iVm § 24 VStG wird der Beschwerde Folge gegeben und das Straferkenntnis behoben. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß... mehr lesen...