Norm: ADBG 2007 §22a Abs5
Rechtssatz: Zu einer weiten Auslegung des Begriffs der tatbestandlichen Handlungseinheit iSd der Judikatur zu §§ 28a und 31a SMG, wonach die Grenzmengenqualifikation auch durch kontinuierliche Begehung in Bezug auf jeweils geringe Mengen und den daran geknüpften ? vom Willen des Angeklagten umfassten ? Additionseffekt erreicht werden kann (RIS-Justiz RS0112225), besteht angesichts der Deliktskonzeption des § 22a ADBG 2... mehr lesen...