Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Eingabe vom XXXX richtete die XXXX (in Folge: "Beschwerdeführerin") eine Beschwerde gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 und 4 EisbG an die Schienen-Control Kommission (in Folge: "belangte Behörde") und beantragte die Untersagung des diskriminierenden Verhaltens der XXXX (in Folge: "mitbeteiligte Partei") im Hinblick auf das Verweigern eines Wegeleitsystems zu den Zügen der Beschwerdeführerin in der Verkehrsstation XXXX sowie die Erteilung einer Auflage, ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 16.01.2018 erklärte die Schienen-Control Kommission als nunmehr belangte Behörde gemäß § 74 Abs 1 Z 4 - 6 Eisenbahngesetz, BGBl. 60/1957 idF BGBl. I 137/2015 (im Folgenden: EisbG), einzelne Bestimmungen in den Schienennetz-Nutzungsbedingungen 2018 für unwirksam (Spruchpunkt I.1.), nämlich "die in den Schienennetz-Nutzungsbedingungen für das Jahr 2018, gültig gemäß Punkt 1.5. der Schienennetz-Nutzungsbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 13.3.2012 gab die Schienen-Control Kommission (als nunmehr belangte Behörde) der XXXX (als mitbeteiligte Partei des vorliegenden Verfahrens) die Einleitung eines wettbewerbsaufsichtsbehördlichen Verfahrens zum Infrastruktur-Benützungsentgelt für die Netzfahrplanperioden ab 2011 bekannt und ersuchte um Stellungnahme zu näher bezeichneten Fragen bezüglich der von der mitbeteiligten Partei für die Nutzung ihrer Infrastruktu... mehr lesen...