Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es hierauf zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Auf der Basis der Bestimmungen über das ärztliche Berufsrecht kann zunächst ein System der Zurechnung der Tätigkeiten von Ärzten und von Nichtärzten zur objektiven Dimension von ärztlicher Hilfe als krankenversicherungsrechtliche Leistung erstellt werden. Das innerste Feld bilden da... mehr lesen...