Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 24. 7. 2009 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers auf Übernahme der Kosten einer Oberkieferoperation zwecks Vorbereitung einer Zahnimplantatversorgung bei seiner mitversicherten Tochter M***** gemäß den Zahnarztrechnungen vom 15. 1. 2009 und 30. 1. 2009 über 959,06 EUR, 605,06 EUR und 999,63 EUR (insgesamt sohin 2.563,75 EUR) ab. Aus der
Begründung: des Bescheids ergibt sich, dass die Versorgung mit einem abnehmbaren Zahnersatz auch o... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Im Sommer 2007 suchte der am 29. 6. 1964 geborene Kläger die Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Dr. Ursula H*****, zur Zahnsanierung auf. Da einige Zähne nicht sanierbar waren, wurden sie von DDr. Michael Ö*****, Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, gezogen. Der Kläger wurde von Dr. H***** informiert, dass ein Lückenschluss entweder durch einen abnehmbaren oder einen festsitzenden Zahnersatz möglich sei. Er entschlo... mehr lesen...
Begründung: Die in Dornbirn wohnhafte Klägerin wählte für die bevorstehende Geburt ihrer dritten Tochter die Hausentbindung. Sie nahm eine in Feldkirch ansässige Hebamme zur Betreuung ihrer Hausgeburt in Anspruch. Die Hebamme verrechnete für ihre Leistungen (näher aufgeschlüsselt) 1.202,68 EUR. Nach Begleichung dieser Rechnung durch die Klägerin hat die beklagte Vorarlberger Gebietskrankenkasse einen Betrag von 615,94 EUR erstattet. Die beklagte Partei hat Verträge mit Hebammen, d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da das hier zu beurteilende Klagebegehren auf Kostenerstattung keine wiederkehrenden Leistungen in Sozialrechtssachen betrifft, ist nach § 46 Abs 1 ASGG die Revision nur bei Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage zulässig. Eine solche wird in der außerordentlichen Revision jedoch nicht dargetan. Da das hier zu beurteilende Klagebegehren auf Kostenerstattung keine wiederkehrenden Leistungen in Sozialrechtssachen betriff... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 46 Abs 1 ASGG ist die Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist. Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 19. 3. 1939 geborene Kläger ist Gendarmeriebeamter und leidet seit Jahren an ausgeprägten Durchschlafstörungen, die zu einer Beeinträchtigung seiner Leistungsfähigkeit tagsüber führen. Wegen dieser Schlafstörungen begab sich der Kläger in der Zeit vom 9. 1. 1997 bis 13. 2. 1997 in Behandlung der Ärztin für Allgemeinmedizin Dr. Sch***** und wurde in diesem Zeitraum sechsmal mit Akupunktur behandelt, wofür ihm mit Honorarnote vom 13. 2. 1997 ein Betrag ... mehr lesen...
Norm: B-KUVG §59ASVG §133 Abs2
Rechtssatz: Dem Patienten ist zwar grundsätzlich freie Arztwahl aber nicht auch freie Therapiewahl gesichert. In den Fällen, in denen sowohl wirksame allgemein anerkannte als auch wirksame Außenseitermethoden zur Verfügung stehen, dürfen letztere nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung angewendet werden (unter Ablehnung der "Mischverrechnung nach Binder in RdM 1997, 39 ff). Entsche... mehr lesen...