Gründe: Im oben bezeichneten Verfahren wurde Wilhelm Franz A mit Urteil des Einzelrichters vom 20.Jänner 1978, ON. 25 d.A, unter anderem des Vergehens des schweren Diebstahls nach den § 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 4 StGB schuldig erkannt. Die Anklagebehörde hatte ihm die betreffende, am 20.September 1973 begangene Tat in dem im November 1977 eingebrachten Antrag auf Bestrafung als Verbrechen nach den § 171, 173, 174 I lit. d, 176 I lit. b StG zur Last gelegt; nach Inhalt des Hauptverha... mehr lesen...