Entscheidungen zu § 98 Abs. 2 BWG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE Bvwg Erkenntnis 2022/12/22 W172 2240703-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 22.12.2022

TE Bvwg Erkenntnis 2022/12/22 W172 2240927-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 22.12.2022

TE Bvwg Erkenntnis 2022/12/22 W172 2240928-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 22.12.2022

TE Bvwg Erkenntnis 2022/12/22 W172 2240929-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 22.12.2022

TE Bvwg Erkenntnis 2018/12/19 W107 2145121-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" oder "belangte Behörde") vom 16.12.2016 richtet sich gegen die XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführerin" oder "haftungspflichtige Gesellschaft") als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: "Die XXXX ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX , mit einer Konzession unter anderem für das Einlagenges... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 19.12.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/12/19 W107 2145125-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" oder "belangte Behörde") vom 16.12.2016 richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführerin") als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: "I. Die XXXX ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX , mit einer Konzession unter anderem für das Einlagengeschäft und das Kreditgeschäft. Weiters ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 19.12.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/12/19 W107 2145127-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" oder "belangte Behörde") vom 16.12.2016 richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführerin") als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: "I. Die XXXX ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX , mit einer Konzession unter anderem für das Einlagengeschäft und das Kreditgeschäft. Weiters ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 19.12.2018

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