Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit dem hier angefochtenen Bescheid wies die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) die von der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gestellten Anträge auf Bekanntgabe des Aktenzeichens und Akteneinsicht im Verfahren zur erfolgten Untersagung des Geschäftsbetriebs einer Bank (Spruchpunkt I. lit. a), Bekanntgabe der eingesetzten Aufsichtsperson samt Kontaktdaten zu dieser (Spruchpunkt I. lit. b), Bekanntgabe der Aktenzeichen und A... mehr lesen...