Entscheidungsgründe: Die klagende Partei war Mehrheitsaktionärin der Bank Burgenland Aktiengesellschaft (im Folgenden: Bank Burgenland) und kraft Gesetzes Ausfallsbürgin für deren bis 2. 4. 2003 begründeten Verbindlichkeiten. Bei Erstellung des Jahresabschlusses 1999 der Bank Burgenland stellte sich heraus, dass die der „HOWE-Gruppe" gewährten Kredite mit mindestens 170,781,160,29 EUR uneinbringlich sein werden. Der Bank Burgenland drohte deshalb der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit... mehr lesen...