Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und - unstrittiger - Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid, in der Fassung der Beschwerdevorentscheidung vom 14.07.2015, hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) dem beschwerdeführenden Kreditinstitut wegen der Überschreitung von Großkrediten (Großveranlagungen) auf unkonsolidierter Basis bei einer Gruppe verbundener Kunden gemäß Art. 395 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (in weiter Folge: "CRR" gemäß de... mehr lesen...