Begründung: Die Kläger begehrten die Feststellung der Ersatzpflicht der beklagten Partei "für jenen Ausfall an anerkannten Quotenforderungen", den sie im Konkurs über das Vermögen eines Bankunternehmens in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft infolge Zeichnung dessen "Anleihe (Tranche) 1998" erleiden werden. Sie brachten vor, Organe der Republik Österreich hätten in Ausübung der Bankenaufsicht - im Einzelnen dargelegte - erforderliche Maßnahmen rechtswidrig und schuldhaft unter... mehr lesen...
Norm: BWG §22BWG §25BWG §63 Abs5
Rechtssatz: Die Aufsichtsbehörde darf auf die Richtigkeit des Sachverhalts im bankaufsichtlichen Prüfungsbericht gemäß §63 Abs5 BWG vertrauen, sofern ihr nicht das Gegenteil oder anderswie die Unzuverlässigkeit des Bankprüfers bekannt wird. Entscheidungstexte 1 Ob 103/02g Entscheidungstext OGH 11.06.2002 1 Ob 103/02g ... mehr lesen...