Entscheidungsgründe: Der Beklagte beschäftigte sich bereits 1999 mit der Verwertung von Immobilien. Er war damals Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer Immobilienverwertungs GesmbH und beabsichtigte eine Umschuldung der zur Finanzierung von Liegenschaften aufgenommenen Mittel. Die Klägerin ist eine Bank mit Sitz in der Schweiz und einer Repräsentanz in Wien. Sie hat keine Konzession zum Betrieb von Bankgeschäften in Österreich. Mit zwei Rahmenkreditverträgen je vom 10. 11. ... mehr lesen...
Norm: BWG §4 Abs1BWG §23 Z13WG §1 Abs1
Rechtssatz: Ob ein (grenzüberschreitendes) Bankgeschäft eines ausländischen Kreditinstituts in Österreich vorliegt, ist anhand von Anknüpfungskriterien im Einzelfall zu beurteilen. Entscheidungstexte 6 Ob 110/06d Entscheidungstext OGH 31.08.2006 6 Ob 110/06d Veröff: SZ 2006/124 European Case ... mehr lesen...
Norm: BWG §4 Abs1BWG §23 Z13WG §1 Abs1
Rechtssatz: Ob ein (grenzüberschreitendes) Bankgeschäft eines ausländischen Kreditinstituts in Österreich vorliegt, ist anhand von Anknüpfungskriterien im Einzelfall zu beurteilen. Entscheidungstexte 6 Ob 110/06d Entscheidungstext OGH 31.08.2006 6 Ob 110/06d Veröff: SZ 2006/124 European Case ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger zeichneten im März 1998 um ein Nominale von S 500.000,-- Optionsanleihen der Bank, zu deren Masseverwalter der Erstbeklagte nunmehr bestellt wurde, zu einem Kurs von 95 %. Nach Veräußerung eines Nominales von S 140.000,-- sind sie noch verfügungsberechtigt über S 360.000,--. Von den im Einzelnen festgestellten Bedingungen der nachrangigen Optionsanleihe ist hervorzuheben, dass diese ausdrücklich als nachrangiges Kapital im Sinne des § 23 Abs 8 BWG be... mehr lesen...
Norm: BWG §23EWG-RL 89/299/EWG - Eigenmittel von Kreditinstituten 389L0299 allg
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 23 BWG stellt eine Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 17.4. 1989 über die Eigenmittel von Kreditinstituten (89/299/EWG) dar. Die Regelung des § 23 BWG ist im Sinne des Grundsatzes der richtlinienkonformen Interpretation dahin auszulegen, dass sie möglichst im Einklang mit der Richtlinie steht. Dabei ist zu beachten, dass ja gerad... mehr lesen...