Entscheidungen zu § 1 Abs. 3 BWG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2021/6/29 W204 2236085-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit dem im
Spruch: genannten Straferkenntnis wurde über die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) durch die FMA eine Geldstrafe in der Höhe von 40.250 Euro verhängt. Als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens wurden 4.025 Euro, das sind 10% der Strafe, vorgeschrieben. Nach dem
Spruch: des Straferkenntnisses habe es die BF im Zeitraum vom 11.01.2018 bis 02.07.2018 an ihrem Unternehmenssitz in Bezug auf die Portfolioverwaltung betreffend di... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 29.06.2021

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