Norm: VOG §3
Rechtssatz: Auch die Abgeltung eines Abfertigungsanspruches ist den betraglichen Höchstgrenzen des § 3 VOG unterworfen, soferne die mit der Monatsentschädigung mitabzugeltende Abfertigungssumme in ihrem Fälligkeitszeitpunkt die in dieser Bestimmung genannten Grenzbeträge zusammen mit dem sonstigen Einkommen des Verbrechensopfers übersteigt, wobei auch bevorzugt fällige Teile der Abfertigung in gleiche monatliche Teilbeträge aufzute... mehr lesen...