I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) wurde der Antrag des staatenlosen Beschwerdeführers vom 30. August 2002 auf Ausstellung eines Konventionsreisepasses gemäß § 83 Abs. 5 iVm § 81 Abs. 1 Fremdengesetz 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, abgewiesen. Der Beschwerdeführer sei mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 17. Dezember 1991 als Flüchtling anerkannt worden. Am 28. April 1994 sei von ... mehr lesen...