IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Riedler über die Beschwerde des AA, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 21.11.2018, Zl ****, betreffend Verwaltungsübertretungen nach dem Tierschutzgesetz und nach dem Tierseuchengesetz, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insofern Folge gegeben, als die von der belangten Behörde verhängten Geldstrafen ? zu Spruchpunkt 1) in der Höhe von Eur... mehr lesen...