Norm: KSchG §8 Abs2
Rechtssatz: Dem Übergeber muss grundsätzlich die Entscheidung über die Versendungsart zugebilligt werden. Entscheidungstexte 8 Ob 5/21z Entscheidungstext OGH 25.03.2021 8 Ob 5/21z Beisatz: Hier: Der Übergeber kann grundsätzlich auch verlangen, die Sache abholen zu dürfen. (T1) European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...