Entscheidungsgründe: Der Kläger erhielt am 16. Februar 2001 ein persönlich adressiertes Schreiben von der beklagten Partei, in dem ihm als Gewinn wahlweise ein Pkws der Marke Mercedes oder 850.000 S zugesagt wurde (1. Gewinnzusage). Bei Einsendung innerhalb von 24 Stunden bestehe weiters die Möglichkeit, weitere 400.000 S „Sprinterprämie" zu gewinnen, wenn er den Prämiencode AO581 habe und das große Los auf seine Gewinnzahl I3224709 oder I5674716 falle. Weiters enthielt das Schrei... mehr lesen...